WIR & ICH – Präventionskonzept
Jede Organisation, Verein oder Verband, der mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat und als freier Träger der Jugendhilfe nach §75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzs – KJHG (VIII SGB) anerkannt ist, hat nach § 8a des 8. Sozialgesetzbuches (SGB) die Pflicht, sich um das Kindeswohl zu sorgen und bei Gefährdung dessen passende Maßnahmen zu ergreifen.
Dieser Schutzauftrag umfasst sehr viele Bereiche und ist eine herausfordernde Aufgabe. Zu diesen gehört die Fürsorgepflicht und die Aufsichtspflicht, aber natürlich auch das Feingefühl was zwischenmenschlich passiert und wo eventuell interveniert werden muss.
Im Rahmen dessen haben wir ein Schutzkonzept entwickelt.
Information für Eltern
Leider oder auch zum Glück wird das Thema sexuelle Gewalt immer präsenter in der Öffentlichkeit. Leider, denn niemand will, dass sein Kind, sein Sippling, sein Wölfling oder gar sein Biber davon betroffen ist. Zum Glück, denn lange Zeit wurde es tabuisiert, „gab es sexuelle Gewalt nicht“, doch jetzt bilden sich Möglichkeiten und Wege für Betroffene sich Hilfe zu holen.
Das ist einer der Gründe, warum auch wir die Prävention sexueller Gewalt zu unserem Thema gemacht haben. Wir wollen unsere Mitglieder schützen, aber auch im Fall der Fälle unterstützen sowie Täter*innen aufdecken und weitere Fälle durch diese verhindern.
Sollten Sie begründeten Verdacht gegenüber jemand unseres Vereins haben, können auch Sie sich über die Vertrauenspersonen an uns wenden. Und seien Sie versichert, uns ist daran gelegen Fälle aufzudecken.
Grundauftrag und Definition
Unser Schutzkonzept
Ich habe einen Verdacht/Fall
Vertrauenspersonen als Ansprechpartner*in