Unser Schutzkonzept

Der Gruppenführerleitfaden

Der Leitfaden für Gruppenführer*innen ist ein kleines Heftchen in der Größe des Probenheftes und kann so immer mit dabei sein. Er soll allen Gruppenführern*Gruppenführerinnen als Hilfe dienen. Inhaltlich umfasst er kurz und prägnant Überblick Schutzkonzept, Gruppenführer*innen und JuLeiCa, Aufsichts- und Fürsorgepflicht, Kinderrechte, Prävention sexueller Gewalt, Verhaltenskodex, Was tun, wenn…, Vertrauenspersonen, Versicherungen des PbW und unsere Medien.

Die Gruppenführerleitfaden werden auf den Blaukursen verteilt und zusätzliche Exemplare können in der Geschäftsstelle angefragt werden.

Der Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex formuliert in positivem Sinn, wie wir uns den Umgang miteinander in unserem Bund vorstellen und zu dem sich jeder unserer Ehrenamtlichen durch Unterschrift bekennen soll. Den Verhaltenskodex wird auf unseren Schulungen verteilt und seine Bedeutung dort näher gebracht. Die unterschriebenen Kodexe kommen zur Dokumentation in unsere Geschäftsstelle, während die Kopien bei den Jugendleitern*Jugendleiterinnen bleiben.

Der Kodex soll bewirken, dass sich jeder unserer Jugendleiter*innen seiner konkreten Verpflichtung noch intensiver bewusst wird und auch nach außen klar aufgezeigt wird, was wir wollen und was nicht. So kann z.B. der aufgehängte Kodex im Gruppenraum eine gute Wirkung nach außen bedeuten und gleichzeitig unseren Mitgliedern zeigen, zu was sich unsere Jugendleiter*innen bekennen.

Das erweiterte Führungszeugnis

Am 1. Oktober 2005 ist das Kinder- und Jugendhilfeweiter­entwicklungsgesetz (KICK) in Kraft getreten. Es bewirkt mehrere Änderungen und Ergänzungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Achtes Sozialgesetzbuch (VIII. SGB/KJHG).

Mit dem § 72a VIII. SGB/KJHG soll sichergestellt werden, dass einschlägig vorbestrafte Personen nicht die Möglichkeit haben in der Kinder- und Jugendarbeit zu arbeiten – ehrenamtlich wie auch hauptamtlich. Zu den einschlägigen Vorstrafen gehören dabei sowohl Missbrauchs- und Misshandlungsdelikte an Kindern als auch sexuelle Straftaten an bzw. unter Erwach­senen wie Vergewaltigung, Zuhälterei oder Erregung öffent­li­chen Ärgernisses.

Auf Grund dieser Gesetzlage fordert auch der Pfadfinderbund Weltenbummler von seinen Ehrenamtlichen wie Hauptamtlichen die erweiterten Führungszeugnisse ein. Diese müssen alle 5 Jahre wieder vorgelegt werden.

Damit vor allem unsere Ehrenamtlichen nicht noch zusätzlich belastet werden, wo sie doch schon ihre Zeit und ihr Engagement den Weltenbummlern widmen, ist das Führungszeugnis für ehrenamtlich Tätige kostenlos. Eine Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit stellt unsere Geschäftsstelle gerne aus.

Wir möchten damit auf keinen Fall Jede*n unter Generalverdacht stellen, sondern sehen diese Maßnahme – neben der rechtlichen Notwendigkeit – als einen Punkt eines Qualitätsstandards, den wir erfüllen wollen – und vom Gesetzgeber her auch müssen – , um unseren Bund ein Stückchen sicherer zu gestalten.

Module in der Ausbildungskonzeption

Die Prävention sexueller Gewalt wirkt sich auch auf unsere Ausbildungen aus. Im Zuge dessen wurde unsere Ausbildungskonzeption erweitert. Jede unserer Ausbildungsstufen – von blau bis gold – enthält einen Baustein, der sich mit Prävention sexueller Gewalt beschäftigt. Dabei wird natürlich das Alter und die Möglichkeiten sowie Funktionen der Kursteilnehmer*innen berücksichtigt, um nicht junge Gruppenführer*innen mit Verantwortung zu überfordern, die sie noch gar nicht tragen können/sollen.

In der Gruppenhelfer-Ausbildung (blaues Knotenschild) kam so der Baustein „WIR & ICH– Nein sagen“ hinzu, der das vorrangige Ziel der Stärkung von Selbstbewusstsein und Durchsetzen eigener Grenzen zum Ziel hat.

Das Modul „WIR & ICH– Meine Gruppe und ich“ richtet sich in der Jugendleiter-Ausbildung (rotes Knotenschild) auf die Stärkung der Gruppen­mit­glieder durch höhere Beteiligung sowie richtige Verhaltensweisen in der Gruppe und Kontaktmöglichkeiten im Verdachtsfall.

Das Modul der höheren Ausbildungen (Basismodul Führen) „WIR & ICH– Prävention und Schutz“ klärt über die Strukturen sowie Zahlen und Fakten der sexuellen Gewalt und Täterstrategien aber auch der vereinstechnischen Verankerung und den Krisenplan des Krisenteams auf. Außerdem ist Raum für Möglichkeiten der Elternarbeit.

In der Trainerausbildung fließt beim Baustein „WIR & ICH– Theorie und Praxis“ zusätzlich die didaktische Vermittlung der Inhalte und das Unterstützen durch geeignete Medien ein.

Das Beschwerdemanagement

Das Beschwerdemanagement mit einem damit verbundenen Krisenplan ist sowohl eine präventive Maßnahme als auch eine Interventionsmaßnahme.
Die präventive Komponente zeigt sich darin, dass sich unser Bund Gedanken darüber gemacht hat,

• das Mitglieder Mittel und Wege brauchen, um Beschwerden anzubringen
• welche Art von Beschwerden kommen könnten
• wie mit diesen umgegangen werden kann
• welche Vorgehensweise im Krisenfall sinnvoll ist
• die beteiligten Personen wissen, was sie erwartet, wenn der Fall eintrifft

Je nachdem wie schwerwiegend eine Beschwerde oder ein Vorfall ist, kann dies direkt vor Ort durch den*die Empfänger*in, über eine Vertrauensperson oder mit Hilfe des Krisenteams gelöst werden. Dabei ist uns vor allem der Schutz des Opfers vorrangig.
Zu den Aufgaben des Krisenteams gehört es dann die richtigen Schritte einzuleiten. Darunter fallen, neben dem Schutz des*der Betroffenen, das Auffangen und Unterstützen der Gruppe oder des Stamms, die Information der Eltern der Gruppe oder des Stammes der Umgang mit der Öffentlichkeit und der Presse und natürlich der Umgang mit dem*der Beschuldigten. Bei einem konkreten Anliegen wende dich an eine unserer Vertrauenspersonen. Die Vertrauenspersonen berufen dann ggfs. das Krisenteam ein.

Interventionsmaßnahmen

Interventionsmaßnahmen greifen dann, wenn ein Fall eintritt. Dass sich das natürlich keiner wünscht ist klar, aber dass es keinen Verein gibt, der mit 100%iger Sicherheit sagen kann, „Das gibt es bei uns nicht!“ ist genauso klar.
Vor allem, nach der Einführung präventiver Strukturen und dem offenen Umgang mit diesem Thema in der Verbandsarbeit ist es zu erwarten, dass sich Betroffene auch rückwirkend melden. Daher ist es ein „gutes“ Zeichen, wenn sich Betroffene melden, nicht etwa weil es vorher keine Fälle sexueller Gewalt gab, sondern, weil sie jetzt ein Sprachrohr gefunden haben.
Sehr wichtig ist dann, wie man in der Öffentlichkeit damit umgeht. Dass wir uns ganz klar gegen dieses Verhalten sexueller Gewalt stellen, muss also auch in unserem Handeln zu erkennen sein. So setzen wir für uns nicht nur die Konsequenz Täter*innen aus dem Verband auszuschließen, sondern auch sie in Absprache mit dem*der*den Betroffenen und ggfs. dessen*deren Eltern bei ausreichend Verdacht anzuzeigen.
Wozu soll sonst ein erweitertes Führungszeugnis dienen, wenn Täter*innen nicht angezeigt werden und stattdessen Fälle möglichst schnell intern geregelt werden, damit man keine schlechte Presse bekommt?

Grundauftrag und Definition
Unser Schutzkonzept
Ich habe einen Verdacht/Fall
Vertrauenspersonen als Ansprechpartner