Grundauftrag

Die Fürsorgepflicht beginnt bei den grundlegenden Dingen in Maslows Bedürfnispyramide. Sind diese Faktoren nicht gegeben, so ist es schwierig bis unmöglich auf die nächste Ebene zu kommen.

Maslow

So ist es als erstes wichtig, dass es genug zu essen und trinken gibt, der Schlafplatz gesichert ist. Dazu gehören auch Wärme (Feuer, Heizung), trockene Kleidung und Schlafsack sowie Hygiene (sanitäre Anlagen). Erst danach kommen Bedürfnisse, wie Gesundheit, Sicherheit, Schutz, Angstfreiheit und Ordnung (besonders in Zelten manchmal eine Herausforderung). Dann folgt die Gruppe in der man Freundschaft, Zugehörigkeit, „Liebe“ – nicht im sexuellen Sinn, sondern in der Bedeutung der Zuneigung und Geborgenheit zu verstehen – und weitere soziale Bedürfnisse erwartet. Erst wenn diese Defizitbedürfnisse befriedigt sind, kann sich der Mensch auf seine Wachstumsbedürfnisse wiie Anerkennung, Respekt und Selbstverwirklichung konzentrieren.

Die Aufsichtspflicht ist ein weiterer wichtiger Teil des Schutzauftrages und ist mit der Beachtung von 3 Teilschritten gut erfüllbar.
1. Belehrung – z.B. Entdecken des Zeltplatzes und Hinweisen auf Gefahren
2. Kontrolle – darauf achten, dass die Regeln eingehalten werden
3. Intervention – Einschreiten, wenn Regeln gebrochen werden

Dass es natürlich nicht so einfach ist und es immer wieder Grauzonen gibt ist auch klar. Jede*r Gruppenführer*in hat schließlich genauso Recht auf Schlaf, wie die Gruppenmitglieder auch. Sollte sich jedoch der Verdacht einstellen, dass ein Mitglied der Gruppe nachts mal verschwinden will – z.B. weil er ein Mädel in der anderen Gruppe kennen gelernt hat und es offensichtlich funkt -, ist zu überlegen, wie das am besten geklärt werden kann (mit demjenigen*derjenigen sprechen, Nachtwache mit allen Gruppen im Wechsel einteilen, …).

Die weiteren Bereiche des Schutzauftrages sind sehr vielschichtig. Dabei geht es vor allem um zwischenmenschliche Dinge wie z.B. Streit, Mobbing, Gewalt oder auch sexuelle Gewalt. Vieles davon kann der*die Gruppenführer*in mit Unterstützung des*der Stammesführers*Stammesführerin oder einem*einer Lagerleiter*in klären oder soweit unter Kontrolle bringen, dass die Situation erst mal entschärft ist. Prävention sexueller Gewalt ist jedoch ein Thema, das sehr komplex sein kann und meist Personen erfordert, die besonders geschult sind und sich dem Thema gut annehmen können.
So hat der Bayerische Jugendring (BJR) in Kooperation mit dem Deutschen Bundesjugendring (DBJR) ein Fortbildungskonzept zur Prävention sexueller Gewalt in der Jugendarbeit (PräTect) entwickelt, bei dem haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der einzelnen Verbände geschult werden, Strukturen und Maßnahmen für den eigenen Verband zu entwickeln und umzusetzen.
Im Zuge dessen haben auch wir, der PbW, uns Gedanken gemacht und präventive sowie intervenierende Maßnahmen entwickelt. Auf folgenden Seiten wollen wir unser Konzept zum Schutz vor sexueller Gewalt und weiteren Problemfällen (Mobbing, Gewalt, …) bei uns im Verein vorstellen.

Was ist sexuelle Gewalt? – Definition

Sexuelle Gewalt ist ein sehr weit gefasster Begriff und beginnt nicht erst bei Vergewaltigung.

Generell lassen sich ein paar Punkte festmachen:

  • Für Sexuelle Gewalt wird das Macht- und Abhängig­keitsverhältnis zwischen Erwachsenen oder auch älteren Ju­gend­lichen und Kindern ausgenutzt. Dabei nutzen die Älteren, Stär­ke­ren ihre Macht gegenüber den Jüngeren, Schwäche­ren für die eigenen Bedürfnisse aus.
  • Es gibt keinen einverständlichen Sex zwischen Erwachse­nen und Kindern, auch nicht zwischen 15-jährigen und 11-jährigen.
  • Sexuelle Gewalt kann mit drei Unterpunkten erläutert werden:
    • Die sexuelle Grenzverletzung geschieht unbeabsichtigt und ist ein einmaliges Versehen. Dabei gibt es keine erotische Intention.

Ein Beispiel wäre das zufällige Berühren der Brust im Geländespiel beim Gerangel um die Fahne. Die betroffene Person kann sich unwohl dabei fühlen, die andere kann es ggfs. gar nicht bemerkt haben.

Die Konsequenz bei bekannt werden ist pädagogisch sinnvolles Handeln. Dem*der Beschuldigten muss klar werden, dass bei dem*der Betroffenen eine Grenze überschritten wurde. Der Vorfall endet normalerweise in einer Entschuldigung und der Versicherung, dass dies nicht mehr vorkommt.

  • Der sexuelle Übergriff ist beabsichtigt und tritt wiederholt auf. Eine erotische Intention ist hier gegeben.

Im Normalfall stellt sich bei einem*einer guten Beobachter*in ein ungutes Bauchgefühl ein. Immer wieder Grenzverletzungen, Heimwehkind in Raum mit geschlossener Tür ohne Beisein anderer trösten, seltsame Methodik Gruppenkontrolle auf Zecken. Oft ist dieses Verhalten nicht 100%ig greifbar und bei Konfrontation wird der gute Wille darin beteuert oder der Sachverhalt umgedeutet.

Hier ist ebenso pädagogisches Handeln notwendig. Dies übersteigt oft die normale Ausbildung und kann mit einer Vertrauensperson besprochen werden. Ggfs. beruft diese das Krisenteam ein, das sich dem Fall annehmen wird.

  • Der sexuelle Missbrauch hat strafrechtliche Relevanz und verstößt damit gegen gültige Gesetzeslage.

Hier sollte auf jeden Fall eine Vertrauensperson als Hilfe hinzugezogen werden, die die nächsten Schritte plant und das Krisenteam einberuft.

Leider ist ein 100%iger Schutz nie möglich, aber auch nicht nur bei sexueller Gewalt, genauso auch bei Mobbing oder Gewalt. Unser Konzept soll jedoch helfen bestmöglich vorzubeugen und gleichzeitig für den Fall der Fälle bereit sein direkt zu helfen. Außerdem sollen diese Strukturen

  • jedem Mitglied Wege der Hilfe aufzeigen
  • Kindern und Jugendlichen Sicherheit geben, was erlaubt ist und was nicht
  • jedem Ehrenamtlichen wie Hauptamtlichen in unserem Bund unsere Leitlinien und Intentionen guten Zusammenlebens vergegenwärtigen
  • den Gruppenführern*Gruppenführerinnen Sicherheit geben in ihrem pädagogischen Tun
  • mögliche Täter*innen abschrecken sich bei uns niederzulassen
  • einschlägig Vorbestrafte aus unseren Reihen ausschließen

So sind unsere Maßnahmen sehr vielfältig und umfangreich, um möglichst guten Schutz und ein geborgenes Umfeld zu gewährleisten. Folgende Punkte sind in unser Gesamtkonzept eingebunden.

  • Umfangreicher Internetauftritt
  • Taschenheftchen für Mitglieder
  • Taschenheftchen für Gruppenführer*innen
  • Verhaltenskodex
  • Kontrolle des erweiterten Führungszeugnisses
  • Module zur Prävention sexueller Gewalt in allen Stufen der Ausbildung
  • Vertrauenspersonen als Ansprechpartner*innen
  • Beschwerdemanagement mit Krisenplan

Grundauftrag und Definition
Unser Schutzkonzept
Ich habe einen Verdacht/Fall
Vertrauenspersonen als Ansprechpartner*in